Viele Unternehmen sind verpflichtet, nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes Daten der Geschäftspartner zu erheben und entsprechende Dokumentationen (auch zu den jeweils wirtschaftlich Berechtigten) vorzuhalten. Daneben besteht teils die Pflicht zur Bestellung von Geldwäschebeauftragten. STEINMEIER COMPLIANCE prüft für Sie, welche Pflichten bei Ihnen einzuhalten sind und wie sie möglichst sinnvoll umgesetzt werden können. Auf Wunsch übernehmen wir die Funktion des Geldwäschebeauftragten.
Hinweisgeber/Whistleblower zeigen (vermutete) Regelverstöße und ermöglichen deren Aufklärung. Die Einrichtung interner Meldesysteme ist teils gesetzlich vorgeschrieben, in vielen Fällen auch darüber hinaus sinnvoll (um Missstände intern erkennen und beheben zu können). STEINMEIER COMPLIANCE berät Sie, was getan werden muss und wie es getan werden sollte. Bei Bedarf agieren wir als interne Meldestelle und erfüllen die gesetzlichen Pflichten. Dafür wird ein Internet-Portal eingesetzt, das auch anonyme Meldungen berücksichtigt.
STEINMEIER COMPLIANCE berät zur kartellrechtlichen Compliance, zur Einführung entsprechender Managementsysteme und bei Erstellung notwendiger Dokumentationen. Wir übernehmen auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter für diesen Bereich und die notwendige laufende Prüfung.
Unternehmen müssen im „angemessenen“ Umfang gesetzeskonformes Handeln ihrer Geschäftspartner prüfen und bei Rechtsverstößen reagieren. STEINMEIER COMPLIANCE implementiert mit Ihnen die für Ihr Haus benötigen Maßnahmen. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Betreuung.
Die gesetzlichen Vorgaben werden seit Jahren zahlreicher und strenger; dies wird sich absehbar fortsetzen. Betroffen sind z.B. die laufende Buchhaltung und die Dokumentation von Geschäftsvorfällen. In vielen Bereichen - beispielsweise bei der Umsatzsteuer und Auslandsgeschäften - sind spezielle Regeln zu beachten. STEINMEIER COMPLIANCE berät, wie Risiken für das Unternehmen zu reduzieren sind. In Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung und/oder internen Buchhaltung stellen wir sicher, dass die Anforderungen der Finanzbehörden beachtet werden.
Eintragungen im Transparenzregister sind (zusätzlich zu anderen Veröffentlichungen, z.B. im Handelsregister) für die meisten Unternehmen mittlerweile vorgeschrieben. Die Richtigkeit wird von Geschäftspartnern (z.B. Banken) geprüft; bei Verstößen bestehen Meldepflichten auch für die jeweiligen Geschäftspartner. Neue Registereintragungen werden z.B. bei Beteiligung neuer Gesellschafter oder Änderungen der Unternehmensleitung nötig. STEINMEIER COMPLIANCE erledigt für Sie die Registereintragungen und überwacht Änderungsbedarf.
…ist bei STEINMEIER COMPLIANCE Anspruch und Ziel. Die Verbindung der verschiedenen Gesetzes-Pflichten in einem „Paket“ und „aus einem Guss“ ist unternehmerisch sinnvoll. Entsprechende Konzepte müssen aber auf das Einzelunternehmen zugeschnitten sein und aktuell bleiben. Bei dieser sehr schwierigen Aufgabe hilft STEINMEIER COMPLIANCE, auch wenn für Sie besondere und spezielle Pflichten gelten. Fragen Sie uns!